Motorflugzeug:
Begonnen wird die Ausbildung zum Motorflugzeug- Piloten auf unseren zweisitzigen Cessna 150. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Nach Erlangung der Grundkentnisse gibt es wie in den anderen Sparten auch den ersten Alleinflug. In der weiteren Ausbildung werden Streckenflüge und Navigationskentnisse durchgeführt und erlangt. Ebenfalls wird ein großer Flughafen angeflogen.
Die Ausbildung im Motorflug kann bis zu verschiedenen Berechigungen fortgeführt werden. Als erste Stufe gibt es die nationale Berechtigung für einmotorige Flugzeuge bis 750kg. Darauf bauen dann die Berechtigungen bis zu 2000 kg und radarkontrolliertem Sichtflug (CVFR) auf. Dies führt dann zur internationalen Motorfluglizenz.

Details:
Motorflug national:
Bedingungen für die Privat Piloten Lizenz
Beiblatt A (PPL-A) national Flugzeugführer
Umfang der Erlaubnis:
einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 750kg,
nur Flüge innerhalb Deutschlands
Zusätzlich können folgende Klassenberechtigungen erworben werden:
- Reisemotorsegler
- einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2.000kg
Fachliche Voraussetzungen:
- Flugtauglichkeit Klasse 2
- Theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sicherheitsüberprüfung lauf Luftsicherheitsgesetz
- Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung in den Fächern:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugkunde, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung:
- Mindestens 35 Flugstunden,
- davon 10 Stunden Alleinflug.
Verkürzte Ausbildung innerhalb von vier Monaten:
- Mindestens 30 Flugstunden,
- davon 10 Stunden Alleinflug
Motorflug international
Bedingungen für die Privat Piloten Lizenz
JAR-FCL 1 Flugzeugführer
Umfang der Erlaubnis:
Sammeleintragung einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge
zum Betrieb mit einem Piloten,
Flüge in das ICAO Ausland mit in Deutschland registrierten Flugzeugen und Anerkennung
der Erlaubnis in allen JAA-Mitgliedsstaaten
Zusätzlich kann folgende Klassenberechtigung erworben werden:
Fachliche Voraussetzungen:
- Flugtauglichkeit Klasse 2
Theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugkunde, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung:
- Mindestens 45 Flugstunden,
- davon können 5 im Simulator durchgeführt werden.
Interesse? >
Ausbildungsleiter Motorflug
Peter Duffeck
© - Flugsportclub Odenwald e.V. Walldürn
• letztes update
19.09.2008 •
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